Droit constitutionnel
Droits fondamentaux
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutz 2013. Sara Licci/Tarek Naguib/Nadine Wantz, jusletter du 1.9.2014.
Die Praxisanalyse illustriert, dass Diskriminierung in einer Vielzahl von Lebenssachverhalten stattfinden kann. Der Beitrag zeigt anhand der Rechtsprechung im Jahr 2013, unter welchen Umständen die Parteien eine Diskriminierung geltend machen und wie das Bundesgericht Art. 8 Abs. 2 BV im jeweiligen Zusammenhang auslegt.
Die Menschenrechte als Schranke der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Schweiz. Robert Weyeneth, Recht 2014, pp. 114.
Die Schweiz hat sich in zahlreichen Staatsverträgen zur gegenseitigen Zusammenarbeit in den Bereichen des Straf-, Privat-, und Verwaltungsrechts mit anderen Staaten, insbesondere durch Leistung von Amts- und Rechtshilfe, verpflichtet. Der Beitrag geht der Frage nach, was ist, wenn ein anderer Staat die Menschenrechte missachtet oder hierfür eine konkrete Gefahr besteht, und inwieweit und in welchen Fällen die Schweiz einem solchen Staat dennoch Amts- oder Rechtshilfe leisten darf.
EGMR-Entscheid Al-Dulimi et Montana Management Inc. c. Suisse. Anna Petrig, Recht 2014, pp.186 ss.
Der Beitrag zeigt anhand des EGMR-Entscheids Al-Dulimi ein Dilemma auf, in dem sich die Schweiz befindet. Setzt die Schweiz Sanktionsresolutionen des Sicherheitsrates wortgetreu um, verletzt sie unter Umständen Menschenrechte. Räumt sie hingegen der Einhaltung der Menschenrechte Vorrang ein, verstösst sie gegen ihre Pflicht Sicherheitsratsresolutionen umzusetzen.
Von der Europa über die Justitia zur Helvetia? Jakob Ueberschlag, Recht 2014, pp. 145 ss.
Der Autor setzt sich mit der Möglichkeit der Heranziehung einer hypothetischen Vergleichsperson bei der Prüfung des Tatbestands der direkten Geschlechterdiskriminierung i. S. des Gleichstellungsgesetzes auseinander. Mit Blick auf die Entwicklung im europäischen Rechtsraum spricht er sich für die Zulassung einer Heranziehung einer hypothetischen Vergleichsperson durch die Gerichtspraxis aus.
Droits politiques
Amtliche Abstimmungserläuterungen: Grundlagen, Grundsätze und Rechtsfragen. Thomas Sägesser, PJA 2014, pp. 924 ss.
Sehr guter Überblick zu einem Thema, dass immer mal wieder zu reden gibt. In einem daran anschliessenden Beitrag hat Marius Tongendorff die einschlägigen Rechtsgrundlagen in Bund, Kantonen und ausgewählten Gemeinden zusammengestellt.
Autre droit constitutionnel
Der geschärfte Blick des Bundesgerichts – eine Brille mit bifokalen Gläsern? Ueli Kieser und Andreas Brenner, PJA 2014, pp. 1025 ss.
Ergebnisse einer empirischen Untersuchung der Frage, ob das Bundesgericht Beschwerden, in denen ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung/Vertretung gestellt wurde, häufiger im vereinfachten Verfahren abweist als andere Fälle. Aufgrund der Zahlen muss die Frage klar bejaht werden, wobei die Autoren unterschiedliche Erklärungsansätze erörtern.
Grundstrukturen des schweizerischen Rechts der sozialen Sicherheit. Thomas Gächter, RDS 2014 II, pp. 5 ss.
In seinem Referat zum Schweizer Juristentag vermittelt der Autor einen Überblick über die normativen Vorgaben und die zentralen Prinzipien des schweizerischen Rechts der sozialen Sicherheit und zeigt zum Schluss Entwicklungstendenzen auf.
Droit administratif
Droit d’asile et des étrangers
Die Unterbringung von Asylsuchenden zwischen Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung. Stefan Trechsel, Asyl 2014/3, S. 3-8.
Bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Zentren zeigt sich ein Trend zu verstärkter Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Der Autor, ehemaliger Präsident der Europäischen Menschenrechtskommission, legt dar, ab welchem Mass der Beschränkung von einem Freiheitsentzug auszugehen ist, der eine richterliche Anordnung im Einzelfall verlangt. Für den Autor stellt z.B. die Unterbringung von Asylsuchenden in einem Bundeszentrum auf dem Lukmanier angesichts der Abgeschiedenheit klarerweise einen Freiheitsentzug dar.
Autre droit administratif
Staatliche Nutzung von Social Media-Plattformen. Lorenz Langer, PJA 2014, 946 ss.
Nachdem auch Regierungen und Verwaltungsbehörden vermehrt auf Social Media-Plattformen aktiv sind, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Aktivitäten. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick.
Einsitznahme von Exekutivmitgliedern in Verwaltungsräten von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen – Interessenkonflikte als Grenze. Thomas Poledna/Samuel Schweizer, ZBl 2014, pp. 347 ss.
Der Beitrag zeigt auf, in welchem Rahmen möglichen Interessenkollisionen mittels Aussstand Rechnung zu tragen ist.
Assurances sociales
Sozialversicherungsrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht. Ueli Kieser, RDS 2014 II, pp. 421 ss.
Anhand konkreter Fragestellungen in Rechtsetzung und -anwendung des Sozialversicherungsrecht untersucht der Autor die zugrunde liegenden Wertungen sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Natur auf Gemeinsamkeiten und Differenzen.
Soziale Sicherheit und ihre Rechtswege. Susanne Leuzinger-Naef, RDS 2014 II, pp. 491 ss.
Der Beitrag zeichnet die Entwicklung des Rechtsschutzes in der sozialen Sicherheit bis zum heutigen Tag nach.
Was ist Sachverhalt und was ist Recht? Philip Stolkin, jusletter du 25.8.2014.
Engagierte und pointierte Kritik an zwei neuen Bundesgerichtsurteilen vom 12. Juni 2014 zur Abgrenzung zwischen Tat- und Rechtsfrage, welche nach Ansicht des Autors die Tendenz fortführen, dass Versicherte keine realistische Chance mehr haben, bei bestimmten Krankheiten ihr medizinisches Leiden rechtsgenügend zu beweisen.
Leistungsabbau durch Nichtanpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung. Maya Geckeler Hunziker, RSAS 58/2014, pp. 334 – 353.
Viele BVG-Vorsorgeeinrichtungen haben Schwierigkeiten, genügend Rendite zu erzielen. Da liegt es nahe, die laufenden BVG-Renten nicht voll der Preisentwicklung anzupassen. Dies führt für die betroffenen Rentner zu einem spürbaren Leistungsabbau. Der Aufsatz geht der Frage nach, wo die rechtlich zulässigen Grenzen eines solchen Abbaus sind.
Kapitalisierungszinsfuss 2% – angemessen oder vermessen. Diverse Autorinnen & Autoren, HAVE/REAS 2014, pp. 177 ss.
Gestützt auf ein ebenda abgedrucktes Gutachten will die SUVA Regressforderungen neu mit einen Zins von 2% kapitalisieren. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes wird im Forum von HAVE diskutiert, wobei auch andere Rechtsgebiete berücksichtigt werden, in denen mit unterschiedlichen Zinsfüssen gerechnet wird.
Droit privé
Droit de la famille
Recht der Sozialen Sicherheit an der Schnittstelle zum Familienrecht. Gabriela Riemer-Kafka, RDS 2014 II, pp. 193 ss.
Die eingehende Analyse des Status quo führt die Autorin zu überzeugenden und differenzierten Schlussfolgerungen hinsichtlich der Folgen der Veränderung der Familienstrukturen für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit.
Das neue Recht der elterlichen Sorge. Andrea Büchler/Luca Maranta, jusletter du 11.8.2014.
Ausführlicher Beitrag zu der seit 1.7.2014 geltenden Gesetzesrevision, der nach einem allgemeinen Überblick einzelne Aspekte vertieft behandelt, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Projet de modification de droit de l’entretien de l’enfant: le point de vue d’un juge de première instance. Patrick Stoudmann, RMA2014, pp. 279 ss.
Analyse critique, par un praticien, du projet de révision du droit de l’entretien de l’enfant. Une nouvelle démonstration que le projet du Département fédéral de justice et police est lacunaire.
Droit des successions
La planification successorale en droit foncier rural. Rubido José-Miguel, RNRF 4/2014, p. 217.
Die anwaltliche Doppel- und Mehrfachvertretung im erbrechtlichen Mandat – einige Streiflichter aus der Praxis. René Strazzer, successio 2/14, pp. 113 ss.
Bei der Rechtsberatung und Prozessführung stellen sich gerade im Bereich des Erbrechts immer wieder Fragen rund um mögliche Interessenkonflikte. Der Autor beleuchtet diverse Konstellationen der Mehrfachvertretung von Erben mit gleichen oder sich widersprechenden Positionen im gleichen Prozess und in mehreren Verfahren. Zudem geht er auf das anwaltschaftliche Handeln nach dem Tod des Klienten ein, bei welchem dieser mit den Interessen des vormaligen (verstorbenen) Klienten, einzelner Erben oder anderer Klienten in Konflikt geraten kann. Nach einem kurzen Einbezug der Funktion als Willensvollstrecker schliesst der Autor seine sehr praxisnahen Erläuterungen mit den Interessenkonflikten eines Anwalts ab, der für den Verstorbenen notariell tätig war.
Expertenberichte zu Handen des Bundesamtes für Justiz zur Revision des Erbrechts (Umsetzung der Motion Gutzwiller), cahier spécial 2014, successio 3/14.
Das gemeinsam von not@lex und Successio herausgegebene Sonderheft enthält die drei vom Bundesamt für Justiz eingeholten Gutachten zu den Rahmenbedingungen eines modernen Erbrechts. Verfasser der drei Gutachten sind Peter Breitschmid, Michelle Cottier und Denis Piotet. Alle drei Gutachter empfehlen eine grundlegende Revision des Erbrechts, die nicht in die blosse Bewahrung des status quo münden kann.
Die EU-Erbrechtsverordnung. Ivo Schwander, PJA 2014, pp. 1084 ss.
Der Beitrag erläutert Anwendungsvoraussetzungen und Inhalt der ab 17. August 2015 geltenden Verordnung. Ferner prüft er deren Auswirkungen auf die Nachlassplanung aus schweizerischer Sicht.
Droits réels
Kanton Luzern. Weisung betreffend Notariatsgesellschaften. Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen des Kantons Luzern, RNRF 4/2014, pp. 286 ss.
Die Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen des Kantons Luzern definiert die Voraussetzungen für die Ausübung der Beurkundungstätigkeit durch im Notariatsregister des Kantons Luzern eingetragene Anwalts-Notare unter dem Dach einer Kapitalgesellschaft.
Sachenrechtliche Aspekte zum Einsatz von privaten Drohnen. Stephanie Hrubesch-Millauer/David Bruggisser, jusletter du 11.8.2014.
Der Beitrag untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Überflug von fremdem Privateigentum durch private Drohnen sachenrechtlich relevant ist und als unzulässige Einwirkung möglicherweise verhindert werden kann. Dabei werden die Frage der vertikalen Ausdehnung des Grundeigentums wie auch mögliche Anspruchsgrundlagen (Eigentumsfreiheitsklage, Klage gestützt auf Nachbarrecht sowie Besitzesschutz) diskutiert.
Droit des obligations
Subjektive Rechtfertigungselemente im Haftpflichtrecht. Tizian Troxler, Recht 2014, pp. 149 ss.
Die Frage nach dem Erfordernis subjektiver Rechtfertigungselemente wurde in der Literatur in Bezug auf das Haftpflichtrecht, im Gegensatz zum Strafrecht, bisher kaum behandelt. Der Autor kommt zum Schluss, dass aufgrund des Prinzips der relativen zweiseitigen Rechtfertigung einer zivilrechtlichen Rechtsfolge dieses Erfordernis zu bejahen ist.
Airbnb in der Schweiz: Was sagt das Mietrecht? Dominique Jud/Isabelle Steiger, jusletter du 30.6.2014.
Nach Auffassung der Verfasserinnen ist das Überlassen von Wohnraum über Airbnb in der Schweiz aus mietrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung gewisser Regeln zulässig.
Verspätete Anfechtung einer Kündigung im Mietrecht. Harald Bärtschi/Ruedi Ackermann, jusletter du 14.7.2014.
Nach dem Bundesgerichtsurteil 4A_120/2014 beginnt die Anfechtungsfrist mit dem Tag, an dem der Mieter das eingeschrieben versandte Kündigungsschreiben erstmals bei der Post abholen konnte, nicht mit der tatsächlichen Abholung. Die Autoren befürworten zur Vermeidung von Missverständnissen eine Erläuterung zum Fristbeginn im amtlichen Kündigungsformular.
Die missbräuchliche Kündigung von Wohn- und Geschäftsraummiete. Soluna Girón, jusletter du 25.8.2014.
Nach einem allgemeinen Überblick analysiert der Autor wichtige Fallkonstellationen und die Tendenzen der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Dies führt ihn zur Folgerung, dass das Bundesgericht zur Zeit einen stark vermieterfreundlichen Kurs fährt.
Soziale Sicherheit bei Mehrfachbeschäftigungen. Thomas Geiser/Marco Spadin, RDS 2014 II, pp. 275 ss.
Von Mehrfachbeschäftigung ist die Rede, wenn eine Person zeitgleich zwei Arbeitsstellen hat oder neben einer Tätigkeit im Anstellungsverhältnis noch selbständig tätig ist. Die Autoren zeigen Schwachstellen des geltenden Rechtssystems im Umgang mit solchen Mehrfachbeschäftigungen auf.
Droit commercial et économique
Le transfert d’actions d’une société dormante (manteau d’actions): situation actuelle et perspectives. Gaspard Couchepin, SJ 2104 II 197.
L’auteur remarque que, bien qu’illicite en droit suisse, le transfert d’un manteau d’actions existe et qu’il est admis en droit français et par la jurisprudence allemande. Il suggère que le Tribunal fédéral suive l’évolution actuelle et réexamine sa jurisprudence.
Zur generell-abstrakten AGB-Kontrolle nach UWG. Markus Vischer, PJA 2014, pp. 964 ss.
Der Autor zeigt den Unterschied zwischen traditioneller AGB-Kontrolle und solcher nach UWG auf und erläutert anschliessend Inhalt dieser Kontrolle und Folgen festgestellter Verletzungen des UWG.
Procédure et exécution
Procédure civile
Lettre soumise aux réserves d’usage: une preuve illicite? Maria Vinogradova/Sandrine Giroud, RSPC 2/2014, p. 191-198
Commentaire de l’arrêt du Tribunal fédéral 4A_294/2013 du 11 décembre 2013 consacrant le privilège de confidentialité de la correspondance entre avocats (art. 12 lit. a LLCA). Pesée d’intérêts de l’article 152 al. 2 CPC relatif à l’illicéité d’une preuve.
Procédure pénale
«Reforming Surveillance Law: The Swiss Model». Sylvain Métille/Susan Freiwald, http://btlj.org/data/articles/ 28_2/1261-1332_FreiwaldMetille_112613_Web.pdf.
Tel qu’appliquée depuis bientôt trente ans, la loi américaine «ECPA» (Electronic Communications Privacy Act) qui règle la surveillance électronique par les autorités judiciaires et policières est devenue incomplète, confuse et inefficace. Au contraire, le nouveau Code de procédure pénal (CPP) suisse règle la surveillance de manière plus complète et uniforme. Cet article compare les deux approches et défend le point de vue que les modifications ponctuelles proposées pour modifier ECPA sont insuffisantes et qu’il vaudrait mieux s’inspirer du CPP suisse pour réformer le droit américain. Cet article est le premier à analyser le droit suisse applicable à la surveillance avec un regard international et montre ses avantages sur l’approche américaine.
Die strafprozessuale Immobilienbeschlagnahme (Art. 266 Abs. 3 StPO). Jean-Pierre Greter/Sloba Schneiter, PJA 2014 ,pp. 1037 ss.
Der Beitrag behandelt Auslegungsfragen zu Art. 266 Abs. 3 StPO und erläutert die seit dem Inkrafttreten des revidierten Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts am 1. Januar 2012 zu berücksichtigenden Neuerungen, die bei Anordnung und Umsetzung der Beschlagnahme zu beachten sind.
Droit de la poursuite et de la faillite
Der Arbeitnehmer im Sanierungsprozess – Die rechtliche Vergegenwärtigung der ökonomischen Zukunft. Ramon Mabillard, BlSchK 2/2014, pp. 41 ss.
Der Autor erläutert die Wirkungen des revidierten Sanierungsrechts auf die Rechte der Arbeitnehmer im SchKG-Nachlassverfahren.
Ausländerarrest und besonderer Betreibungsorte in der Schweiz – Ausschluss oder parallele Anwendbarkeit? Jolanta Kren Kostkiewicz, BlSchK 3/2014, pp. 81 ss.
Wenn ein Schuldner in der Schweiz einen ordentlichen Betreibungsort hat, ist ein Ausländerarrest nicht möglich. Die Autorin kommt zum Schluss, dass dies auch gilt, wenn der Schuldner an einem besonderen Betreibungsort in der Schweiz gemäss Art. 48-52 SchKG betrieben werden kann.
Droit international public
Im Grenzbereich der freien Rede. Stefan Schürer, RDS 2014 I, pp. 347 ss.
Lesenswerter Beitrag zum Urteil des EGMR i.S. «Perinçek gegen die Schweiz». Der Autor analysiert Zustandekommen und Inhalt der Entscheidung kritisch und prüft deren Auswirkungen auf die Anwendung der Rassismusstrafnorm.
Ein völkerrechtlicher Schutz der kollektiven Privatsphäre? Der Schutz der Privatsphäre und die Anonymität im Zeitalter kommerzieller Drohnen. Krista Nadakavukaren Schefer, RDS 2014 I, pp. 259 ss.
Die technologische Entwicklung könnte nach Ansicht der Autorin Anpassungen des schweizerischen Rechts erfordern, um dem völkerrechtlichen Schutz der Privatsphäre zu genügen. Das zentrale Problem werde indessen darin liegen, dass – soweit die Schutzinteressen als Individualinteressen definiert werden – sich der völkerrechtliche Rahmen als unzureichend erweise. Keine leichte Kost, aber interessant.
Das Verhältnismässigkeitsprinzip als Bestandteil des zwingenden Völkerrechts? Jörg Künzli/Walter Kälin, jusletter du 23.6.2014.
Nach Auffassung der Autoren sind Bestimmungen, welche auch im Fall klarer Unverhältnismässigkeit Eingriffe in Freiheitsrechte automatisch anordnen und die Prüfung der Verhältnismässigkeit vollständig unterbinden, für die Schweiz aus völkerrechtlichen Gründen zwingend verboten sind.